Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
2. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören (z. B. Spoiler, Antenne o. Ä.) verursacht worden ist, es sei denn, den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
3. Der Kunde / Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der
Waschanlage führen könnten. Anderenfalls beschränkt sich die Haftung des Anlagenbetreibers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.